Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Der Vertrag
kommt nach Maßgabe des Angebots des Käufers zustande, wenn der
Verkäufer das
Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen ablehnt.
II. Preise
1. Die Preise sind
Festpreise. Sie verstehen sich immer einschließlich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt.
2. Nachnahmegebühren werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Alles Preise verstehen sich inklusive Frachtkosten.
III. Lieferfrist
1. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen
Ereignissen, die dem Verkäufer unverschuldet die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik und Aussperrung im Rahmen
rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen,
Störungen der Transportwege und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch
bei Vorlieferanten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt der genannten
Umstände unverzüglich informieren.
2. Der Verkäufer behält sich in allen
Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der
Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass der Verkäufer seinerseits
ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die
verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat.
In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des
Käufers unverzüglich erstatten.
IV. Zahlung und Zahlungsverzug
1.
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen spätestens bis
zum Tag der Anlieferung bzw. Abholung fällig.
2. Der Käufer hat bei
Auftragserteilung mit dem Verkäufer die Zahlungsart zu vereinbaren. Änderungen
dazu sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht mehr möglich.
3. Bei Verzug
des Käufers sowie bei Stundung von Zahlungen ist der Verkäufer berechtigt, ab
dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von seiner Geschäftsbank
jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Käufer bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist
der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von EURO 2,50 pro Mahnung zu
berechnen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten
wurden.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die
verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer hat die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit pfleglich zu behandeln. Dem
Käufer ist untersagt, die unter Vorbehaltseigentum gelieferte Ware Dritten zu
überlassen. Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter, insbesondere
Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei
Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen. Bei Pfändung, Beschlagnahme
oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen.
3. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers
berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen. In einer Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit es sich um ein
Teilzahlungsgeschäft handelt oder soweit der Vertrag über die Lieferung der
Sache mit einem Verbraucherdarlehensvertrag verbunden ist - kein Rücktritt vom
Vertrag.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr,
trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im
Verzug der Annahme ist.
VII. Verzug des Käufers
1. Wenn
der Käufer nach Ablauf einer.ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die
Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen,
ohne dass ihm ein Recht zusteht, die Abnahme zu verweigern (Abnahmeverzug), ist
der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % der Kaufsumme des
Bestellscheines (Kaufvertrag) zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ihm
tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
VIII. Rücktritt
1. Der Verkäufer
kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten
Ware eingestellt hat, sofern dieser Umstand erst nach Vertragsschluss
eingetreten ist und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und
er ferner nachweist, dass er sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware
bemüht hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verkäufer verpflichtet sich, etwaige
Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
2. Der Verkäufer kann
ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit
bedingenden wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder sich im
Verzug befindet, dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist gesetzt und die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde, es sei denn, der Käufer
leistet unverzüglich Vorauskasse oder
Sicherheit.
IX. Warenrücknahme
Der Verkäufer
hat im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf
Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach
folgender Maßgabe:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen sowie
Transportkosten Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und
Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren wird, sofern kein Vertrag nach dem
Verbraucherkreditgesetz vorliegt, der Verkehrswert vergütet, da diese Waren nur
bedingt zu gebrauchen sind.
X. Gewährleistung
1. Der
Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Sachmängeln ist. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße
Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die
Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an den Produkten von
Dritten vorgenommen werden.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und
beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. mit der Abnahme der Leistung.
3. Die
Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art
der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich ist. In diesem Fall oder falls die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist, kann der Käufer eine Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen oder - wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der
Mängelhaftung ist - den Rücktritt erklären. Hat der Verkäufer zum Zweck der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann er vom Käufer Rückgewähr
der mangelhaften Sache verlangen.
4. Etwaige sonstige Rechte des Käufers
bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche - mit Ausnahme der Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
Verletzung von Rechten und Pflichten des Käufers, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten) sind aber insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Verkäufers als
Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
5. Der
Käufer kann an die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer Höhe
stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der
bestellten gestellt werden können.
XI.Gerichtsstand
Ist der Käufer
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand.


